Erben & Schenken

Stellen sie sich vor, sie möchten ihr hart erarbeitetes Vermögen und ihr Familienzuhause ihren Liebsten hinterlassen und in den richtigen Händen wissen, aber ihre Erben sind gezwungen das Haus direkt zu verkaufen, weil sie die Erbschaftssteuer nicht aufbringen können.

Ihr Hab und Gut, inklusive Immobilien, die oberhalb der Freibeträge liegen, sind erbschaftsteuerpflichtig. Das können bis zu 50% Erbschaftssteuer sein, die gezahlt werden müssen.

Für Vermögenswerte werden zusätzlich 25% Abgeltungssteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer fällig.

Doch, das muss nicht sein! Der Übergang lässt sich bereits zu Lebzeiten mit einer Fondpolice äußerst clever gestalten.

Die Einkommenssteuerpflicht entfällt, weil es sich um eine Todesfallleistung aus einem Versicherungsvertrag handelt. Sie können auch, anstatt eines großen Betrages auf einmal, eine lebenslange Rente vererben. Dies reduziert den steuerpflichtigen Betrag ebenfalls deutlich.

Weitere Tipps zu Schenkungen mit Vetorecht und zur Reduzierung der Erbschaftssteuer auf ihre Immobilien erhalten sie in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Sorgen sie schon zu Lebzeiten dafür, dass die Menschen, für die sie ihren Besitz vorgesehen haben, ihn auch wirklich erhalten.

Profitieren sie von unserem exklusiven Service und kontaktieren sie uns über

Kontakt

Bitte stimmen Sie der Datenschutzerklärung zu:

Meyer Consulting GmbH & Co. KG
Versicherungen + Finanzen

Bismarckstraße 14
49076 Osnabrück

Tel: 05 41 / 4 06 98 – 22
Fax: 05 41 / 4 06 98 – 23

Mail: info@pm-mc.de

oder über Istagram